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FAQ

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Meldungen an die Bundesbank?

Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr basieren unter anderem auf den §§ 64 bis 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Dazu zählen beispielsweise:

  • § 64 AWV für K3 Meldungen
  • § 65 AWV für K4 Meldungen
  • § 66 AWV für AUSWI Meldungen
  • § 67 AWV für AWZEL Meldungen

Unternehmen mit grenzüberschreitenden Beteiligungen, Vermögenswerten oder Zahlungsströmen müssen diese Meldepflichten fristgerecht und regelkonform erfüllen.

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