Zur Abgabe von Meldungen an die Bundesbank sind Unternehmen verpflichtet, sobald bestimmte meldepflichtige Sachverhalte vorliegen. Dazu zählen unter anderem grenzüberschreitende Beteiligungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland sowie internationale Zahlungsströme. Die Meldepflicht ergibt sich aus der Unternehmensstruktur und den Geschäftsvorgängen – nicht aus der Branche.
Allgemeine Fragen
Zentrale:
+49 89 745586-0
E-Mail:
info@xpecto.com
Vertrieb
Für Fragen zu unseren Lösungen kontaktieren Sie unser Vertriebsteam:
vertrieb@xpecto.com
